I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und bei Geschäften mit Unternehmern auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
(2) Unternehmer im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Wir verkaufen nur an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, Satz 1 sind, sowie nur an solche Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 2, Satz 2, die sich an einschlägigen Fachschulen (z.B. Fußpflege, Kosmetik) in Ausbildung befinden.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(5) Unsere Betriebsabläufe sind EDV unterstützt. Dazu werden die Kundendaten innerhalb des Betriebes gespeichert. Bei Nutzung personenbezogener Daten werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet.
(6) Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früher verlangten Preise, auch diejenigen aus Sonderwerbungen, ungültig. Bei Änderungen und oder Ergän-zungen gilt immer die neuste ABG als Vertragsbestandsteil.
II. Geschäfte mit Unternehmern
§ 2 Angebot - Vertragsschluss - Auftragserteilung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen aufgrund gesetzlicher Forderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
(2) Mit der Bestellung einer Ware / eines Werkes erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben / den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. Übergabe bzw. Ausführung des Werkes erklärt werden.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferraten / Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Lieferzeit - Lieferverzögerung
(1) Die Lieferzeit ergibt sich ggf. aus den Vereinbarungen. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit ange-messen. Dies gilt nicht, soweit wir Lieferer die Verzögerung zu vertreten haben.
(2) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald wie möglich mit.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebe-reitschaft.
(4) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zu-rückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigun-gen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüg-lich anzuzeigen.
(3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbe-trages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einzie-hung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsge-mäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.
(5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. (6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
§ 5 Preise
(1) Preisangaben verstehen sich in € zuzüglich Umsatzsteuer und gelten mangels anderer Vereinbarung ab Werk, und zwar ohne Fracht- und Versandkosten, Verpackung und Versicherung. Zusätzlich anfallende Zölle und Zollbehandlungskosten trägt bei Lieferungen ins Ausland der Kunde.
(2) Der Mindestbestellwert beträgt € 25,00 netto. Liegt der Bestellwert darunter, erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 8,00. Bis Bestellwert € 150,00 netto berechnen wir für Verpackung und Transport eine Pauschale in Abhängigkeit zum Warengewicht. Ab Warenwert € 150,00 netto erfolgt die Versendung portofrei. Bei Warenlieferungen von großen Einrichtungsgegenständen durch eine Spedition erheben wir eine Versand kostenpauschale von € 100,00 unabhängig vom Warenwert. Bei Auslandslieferungen werden die Verpackungs- und Versandkosten zu Selbstkosten berechnet. Bei Lieferungen von Reparaturen, Geräte und Motoren sowie Handstücke und Sonderaktionen /Sonderkonditionen berechnen wir auch bei Warenwert über € 150,00 für Verpackung und Transport eine Pauschale in Abhängigkeit zum Warengewicht.
(3) Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages bei einem fest vereinbarten Preis Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder Ausgaben erhöht oder neu eingeführt, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen, wenn seit dem Vertragsschluss bereits vier Monate verstrichen sind oder der Ver-tragspartner Kaufmann ist. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als vier Monate andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung/Lieferung eingetretene Kos-tensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Um-fang an den Kunden weiterzugeben.
(4) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 6 Zahlungsbedingungen - Skonto - Ratenzahlung - Aufrechnung
(1) Bei einem Rechnungswert bis netto € 25,00 ist der Kaufpreis per Nachnahme oder Vorkasse ohne Skontoabzug zu bezahlen. Rechnungen über € 25,00 netto sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn keine Zahlungsrückstände vorliegen. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung und bei Vorauskasse gewähren wir 3 % Skonto. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse. Bei Rücklastschriften der Kunden / Besteller zu verantworten hat, werden die uns entstandene Kosten zusätzlich fällig. Repa-raturen werden ausschließlich gegen Nachnahme, Bankeinzug oder Vorkasse geliefert. Erstbestellungen werden ebenfalls nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Bankeinzugsermächtigung geliefert. Bestandskunden bei denen überfällige Forderungen durch ein Inkassobüro oder gerichtlich eingetrieben wurden, werden nur noch gegen Vorkasse beliefert.
(2) Wir sind berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern, soweit die Forderung nicht anderweitig ausreichend gesichert ist. Dies gilt nicht nur bei in sich geschlossenen Teilleistungen (z.B. Teillieferungen)
(3) Ratenzahlungen sind nur nach Vereinbarung gegen entsprechenden Teilzahlungszuschlag und Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung möglich. Das Bankeinzugsverfahren gilt während der Ratenlaufzeit auch für alle anderen Rechnungen. Bei Vereinbarung von Ratenzahlung wird der jeweilige noch offenste-hende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 8 Tage in Rückstand gerät.
(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Gefahrübergang - Versand - Abnahmeverweigerung
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Bei Nichtabnahme bestellter Waren sind wir berechtigt, unter Verzicht auf die Erfüllung des Vertrages nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen Scha-densersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Schadensersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 8 Gewährleistung - Rügepflichten
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenser-satzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Insbesondere besteht kein Anspruch auf entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes.
(6) Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte Inbetriebsetzung, Gebrauch oder Bedienung durch den Kunden oder Dritte; natürliche Abnutzung; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung; nicht ordnungsgemäße Wartung; ungeeignete Betriebs- und Reinigungsmittel; chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
(7) Es gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Diese ergibt sich aus der Gebrauchsanwei-sung, den technischen Daten und/oder dem Beipackzettel. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine ver-tragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(8) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(9) Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Wuppertal.
(10) Unberührt von den vorstehenden Absätzen bleiben Rückgriffsansprüche eines Unternehmers (Lieferregress) nach den Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB.
(11) Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine Gewährleistung ausdrücklich vereinbart. Diese Vereinba-rung erfordert die Schriftform.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware / des Werkes vorherseh-baren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware / Abnahme des Werkes.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheits-schäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, insbesondere bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Leihware
(1) Bei Überlassung von Leih-/Mietgeräten, zu der wir nicht verpflichtet sind, wird außer den Versandkosten auch ein Entgelt berechnet. Dieses ist sofort nach Erhalt des Gerätes/Ware netto zu entrichten. Es liegt in unserem Ermessen im Einzelfall auf ein Entgelt ganz oder teilweise zu verzichten.
(2) Die Rücksendung der Leihware muss spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der eigenen Ware frei erfolgen. Wird die Rücksendung um mehr als eine Woche verzögert, so wird ein zusätzliches Entgelt von € 9,00 pro Kalendertag erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, für beschädigte oder unbrauchbare Leihware die notwendigen Reparaturen zu berechnen.
§ 11 Wartungsverträge für Autoklav und Geräte
(1) Die Gewährleistung / Garantie für Autoklav und Geräte beinhaltet nicht die Anfahrtskosten / Transportkosten. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, dann tragen wir diese Kosten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, wenn § 1 Abs. 2, Satz 2 dieser AGB zutrifft.
(2) Vorortservice sowie Kosten für den Transport kann der Kunde durch Abschluss eines Wartungsvertrages (kostenpflichtig) beauftragen. Wartungsverträge haben eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten und sind bis zu Zwei Wochen nach Anlieferung / Auslieferung des Gerätes durch den Kunden abschließbar. War-tungsverträge sind sofort bei Abschluss per Lastschrift zahlbar.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Für Lieferungen und Leistung ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Rege-lung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 12 Entsorgung von Elektrogeräten
Unser Kunde ist verpflichtet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Elektrogeräte auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Für den Fall der Weitergabe hat er eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.
III. Geschäfte mit Verbrauchern
§ 13 Geltung der AGB bei Geschäften mit Verbrauchern
(1) Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere über den Verbrauchsgüterkauf.
(2) Ergänzend finden die Bestimmungen der §§ 2, 3, 4, 5, 6 und 11 unserer AGB Anwendung.
§ 14 Rückgabebelehrung
Rückgaberecht: Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern), kann der Verbraucher die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Firma Rudolf Gramse eK , Völklinger Platz 3 - 42285 Wuppertal, Telefon +49(0)202-81657 - Fax +49(0)202-86674 - info@rudolf-gramse.de. Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Kunde die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Rudolf Gramse eK Apparatebau für Podologie - Völklinger Platz 3 - 42285 Wuppertal- - Telefon +49(0)202-81657 - Fax +49(0)202-86674 - info@rudolf-gramse.de
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